Am 01. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab, die den bisher geltenden Rechtsrahmen stellte.
Die Neuregelung bezweckt, den Verpackungsabfall zu reduzieren und das Recycling zu fördern.
Das Gesetz gilt für alle, die in Deutschland gewerbsmäßig mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in den Verkehr bringen.
Bereits frühzeitig haben sich die Unternehmen der Königsgruppe, die unter das Verpackungsgesetz fallen, darum gekümmert, alle rechtlichen Auflagen und Bestimmungen zu erfüllen und mit gutem Beispiel und Umweltbewusstsein voran zu gehen.
Unsere Wahl einer Beteiligung an einem werkstofflichen Recycling fiel auf den Grünen Punkt, welcher wie kaum ein anderes Duales System für Umweltschutz und Ressourceneffizienz steht.